Agrarumweltmaßnahmen

Agrarumweltmaßnahmen

HALM 2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen

Folgende HALM 2-Maßnahmen stellen einen guten Beitrag zum Grundwasser- und Oberflächenschutz dar und liefern somit einen wichtigen Baustein zur Senkung der Nitratgehalte und Verringerung der Eutrophierung der Oberflächengewässer.
Die aktuellen Informationen beruhen auf der HALM 2-Richtlinie vom 05.06.2025 für die Förderperiode ab 2025. Die Antragsfrist endet jedes Jahr zum 01.10.
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C.3.3 Gewässerschutzstreifen

 

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C.3.6 Erosionsschutzstreifen

 

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D.1 Grünlandextensivierung

 

Details zu diesen und weiteren Maßnahmen finden Sie in unserem HALM-2 Rundbrief

Das bis 2022 angebotene HALM-Maßnahmenprogramm "Beibehaltung von Zwischenfrüchten über Winter" ist mit der Gemeinsamen Agrarreform (GAP) 2023 mit den GLÖZ-Regeln (= Guter Landwirtschaftlicher und Ökologischer Zustand) verpflichtend geworden. Die Maßnahme "Vielfältige Kulturen im Ackerbau" können mit  Ökoregel 2 der GAP 2023 kombiniert werden. Die beliebten Programme "Vielfältige Kulturen im Ackerbau" und "Grünlandextensivierung" wurde in HALM 2 neu aufgelegt.

Förderrichtlinien, Antragsunterlagen und Gebietskulissen

Die Förderrichtlinien und Vorgaben zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie auf der Website des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: landwirtschaft.hessen.de

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen stehen auf den Websites der Fachdienste Landwirtschaft der Landkreise sowie der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) zur Verfügung: www.wibank.de

Einzelne Maßnahmen werden nicht landesweit gefördert, sondern nur in bestimmten Gebieten (Kulissen). In welcher der Gebietskulissen Ihre Flächen liegen können Sie im Agrarviewer einsehen.

Weitere Informationen zu den einzelnen HALM-Maßnahmen erhalten Sie beim Fachdienst Landwirtschaft Ihres Landkreises. Eine Liste der Fachdienste finden Sie bei der WI-Bank.