Agrarumweltmaßnahmen

Agrarumweltmaßnahmen

HALM 2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen

Folgende HALM 2-Maßnahmen stellen einen guten Beitrag zum Grundwasser- und Oberflächenschutz dar und liefern somit einen wichtigen Baustein zur Senkung der Nitratgehalte und Verringerung der Eutrophierung der Oberflächengewässer.
Die aktuellen Informationen beruhen auf der Entwurfsfassung der HALM 2-Richtlinie für die Förderperiode ab 2023.
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C.3.3 Gewässerschutzstreifen

 

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C.3.6 Erosionsschutzstreifen

 

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D.1 Grünlandextensivierung

 

Details zu diesen und weiteren Maßnahmen finden Sie bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank): HALM 2-Maßnahmen im Überblick.

Das bis 2022 angebotene HALM-Maßnahmenprogramm "Beibehaltung von Zwischenfrüchten über Winter" ist mit der Gemeinsamen Agrarreform (GAP) 2023 mit den GLÖZ-Regeln (= Guter Landwirtschaftlicher und Ökologischer Zustand) verpflichtend geworden und die Maßnahmen "Einjährige Blühstreifen" sowie "Vielfältige Kulturen im Ackerbau" können ab sofort über die Ökoregeln der GAP 2023 abgeschlossen werden. Das beliebte Programm "Vielfältige Kulturen im Ackerbau" soll 2024 im HALM 2 neu aufgelegt werden.

Förderrichtlinien, Antragsunterlagen und Gebietskulissen

Die Förderrichtlinien und Vorgaben zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie auf der Website des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.umwelt.hessen.de

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen stehen auf den Websites der Fachdienste Landwirtschaft der Landkreise sowie der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) zur Verfügung: www.wibank.de

Einzelne Maßnahmen werden nicht landesweit gefördert, sondern nur in bestimmten Gebieten (Kulissen). In welcher der Gebietskulissen Ihre Flächen liegen können Sie einsehen unter: halm.hessen.de

Weitere Informationen zu den einzelnen HALM-Maßnahmen erhalten Sie beim Fachdienst Landwirtschaft Ihres Landkreises. Eine Liste der Fachdienste finden Sie bei der WI-Bank.